Wir sind für Sie da. Langfristige Beziehungen zeigen uns Ihr Vertrauen.
Unsere Expertise
Unser Büro ist schwergewichtig in den folgenden Rechtsgebieten tätig:
Anwaltsrecht
Get detailsArbeitsrecht
Get detailsBau- und Immobilienrecht
Get detailsEnergie- und Elektrizitätsrecht
Get detailsErbrecht, Nachfolgeplanung und Stiftungen
Get detailsHaftpflichtrecht und Versicherungsrecht
Get detailsLuft- und Transportrecht
Get detailsMietrecht
Get detailsProzessführung, SchKG und Schiedsgerichtsbarkeit
Get detailsRegulatorisches
Get detailsSubmissionsrecht
Get detailsVertragsrecht
Get detailsVerwaltungs- und Gemeinderecht
Get detailsWettbewerbsrecht
Get detailsWirtschafts- und Handelsrecht
Get detailsAktuelles
29.01.2026
Richard Amstutz neu Partner von Schiller Rechtsanwälte
Wir freuen uns mitzuteilen, dass wir Richard Amstutz per 1. Januar 2026 in die Partnerschaft aufgenommen haben. Mit seiner Erfahrung im Energie- und Elektrizitätsrecht deckt er ein aktuelles und sehr dynamisches Rechtsgebiet ab. Eine zusätzliche Stütze ist er für unsere Kanzlei überdies in…
Go to article12.09.2025
Rückforderung von Kurzarbeitsentschädigung: Hohe Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung
Zahlreiche Schweizer Unternehmen haben aufgrund der US-Zollpolitik Kurzarbeit eingeführt oder stehen kurz vor der Voranmeldung. Die Erfahrung aus den Pandemiejahren zeigt, dass dabei einige Fallstricke bestehen, welche zu einer tieferen Entschädigung oder Rückforderungen führen können. Insbesondere…
Go to article12.09.2025
Sommerpraktikum 2025 bei Schiller Rechtsanwälte AG
Auch in diesem Jahr durften wir im Sommerpraktikum engagierten Studierenden Einblicke in unseren Anwaltsalltag gegeben und sie in verschiedenen Rechtsgebieten wie Haftpflichtrecht, Versicherungsrecht, Energierecht, SchKG, Gesellschaftsrecht, Unternehmenskauf, Baurecht, Arbeitsrecht und Strafrecht mi…
Go to article24.06.2025
Sorgfaltspflichten eines Unternehmens, das zur Erfüllung seiner Tätigkeit ein Drittunternehmen beizieht:
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in einem kürzlich ergangenen Entscheid, dass Unternehmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Drittunternehmen beiziehen dürfen. Dabei müssen sie in der Auswahl, Instruktion und Überwachung die angemessene Sorgfalt anwenden. Nicht verlangt werden kann, dass sie nur mit…
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