Sichern Sie sich ab.

Im Schadenfall prüfen wir und geben Ihnen eine fundierte Einschätzung zu Ihren Chancen und Risiken. Wir helfen Ihnen bei der Dokumentation und der Kommunikation begleiten Sie in den Verhandlungen mit der Gegenseite und vertreten Ihre Interessen bestmöglich.

Wir beraten Unternehmer und Unternehmen sowie Versicherungsgesellschaften in Fällen mit Personen, Sach- oder Vermögensschäden auf den Gebieten allgemeines Haftpflichtrecht, Produktehaftpflicht, Berufshaftpflicht, Haftung für Bau und Planung, Privatversicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht (AHV, IV, BVG und UVG).

Haben Sie einen Schadenfall?

Wir geben Ihnen eine Einschätzung der Rechtslage und unterstützen Sie bei der Abwicklung des Schadens. Wir helfen, Ihren Schadenersatzanspruch durchzusetzen und unberechtigte Forderungen abzuwehren. Wir begleiten Sie in den Verhandlungen mit der Gegenseite und vertreten Sie vor Behörden und Gerichten.

Stellen sich beim Abschluss eines Vertragen Fragen zur Haftung oder zur Abdeckung von Haftungsrisiken?

Wir entwerfen und prüfen Verträge für Sie und beraten bei präventiven Massnahmen. Wir zeigen Ihnen, wo Haftungsrisiken bestehen, wie Sie diese vertraglich reduzieren und gegebenenfalls versichern können.

Benötigen Sie als Versicherungsgesellschaft Unterstützung bei regulatorischen Fragen oder bei der Geltendmachung von Regressansprüchen?

Wir vertreten Versicherer bei der Durchsetzung von Regressansprüchen vor Gerichten und Schiedsgerichten. Ebenso beraten wir Versicherer bei regulatorischen Fragen und unterstützen sie in aufsichtsrechtlichen Verfahren.

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Publikationen

Entscheidbesprechung: BGer 4A_179/2021, Grobes Selbstverschulden als Unterbrechungsgrund der Eisenbahnhaftpflicht (zum dritten und zum vierten)

AJP 2023

Seite 1143-1146

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Beiträge

16.06.2023

Haftung nach Eisenbahngesetz

SBB haftet, wenn ein Passagier beim Überfahren einer Weiche stürzt und sich verletzt Eine Passagierin stieg am 28. April 2016 mit ihrem Ehemann in einen Zug der SBB. Als sie die Stirntüre des bestiegenen Waggons öffnen wollte, um in den nächsten Wagen zu gelangen, erfolgte eine ruckartige seitliche…

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12.05.2023

Aus dem Bundesgericht:

Das Tram haftet nicht, wenn ein Fussgänger – abgelenkt durch sein Mobiltelefon – unvermittelt das Gleis betritt und schwer verletzt wird. Unterbrechung des Kausalzusammenhangs durch grobes Selbstverschulden. Am 20. Februar 2019 verletzte sich ein Mann bei einer Kollision mit einem Tram s…

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27.11.2019

Aus dem Bundesgericht: SBB haften, wenn ein psychisch Kranker einen Wartenden gegen den einfahrenden Zug stösst

Am Bahnhof Affoltern am Albis/ZH stiess ein psychisch kranker Drogenabhängiger, einen 85-jährigen Mann gegen die einfahrende S-Bahn. Der Mann wurde vom Zug mehrere Meter mitgeschleift und zog sich schwere Verletzungen zu. Nach Art. 40b Abs. 1 EBG haftet der Inhaber eines Eisenbahnunternehmens für de…

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