Gemeinsam zum Erfolg.

Unser Ziel ist es, Sie mit unserer Expertise und unserem Netzwerk auf Ihrem Weg im erfolgreichen Unternehmertum zu begleiten.

Wir beraten Gesellschaften vom Familienunternehmen bis zum börsenkotierten Unternehmen, Unternehmerinnen, Aktionäre und Gesellschafter in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen. 

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, eine Gesellschaft zu gründen?

Wir helfen Ihnen bei der Formulierung von Statuten und Reglementen sowie bei allen anderen Schritten einer Gründung. Wir setzen uns mit Ihnen zusammen, klären Ihre Vorstellungen und gestalten die Gesellschaft nach Ihren Bedürfnissen. 

Stellen sich Fragen im Zusammenhang mit einer Generalversammlung?

Wir helfen bei der Formulierung der Einladung, klären Fragen zur Beschlussfassung und Quoren, beraten bei Auskunfts- und Einsichtsbegehren sowie bei der Protokollierung und unterstützen Sie bei der Anfechtung von Beschlüssen. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind auch als unabhängige Stimmrechtsvertreter tätig.

Benötigen Sie Unterstützung bei einem Unternehmenskauf oder einer Umstrukturierung?

Wir haben langjährige Erfahrung im Bereich von Mergers & Acquisitions (M&A) und verfügen über ein umfassendes Netz an Kontakten zu in- und ausländischen Kanzleien. Wir beraten Sie bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Sanierungen sowie Umstrukturierungen wie Fusionen, Spaltungen und Umwandlungen.

Planen Sie Ihre Unternehmensnachfolge?

Wir beraten Sie bei der Planung der Nachfolge im Hinblick auf die Pensionierung oder für den Todesfall. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir individuelle Lösungen, damit das Unternehmen in Ihrem Sinn weitergeführt wird. In Zusammenarbeit mit externen Steuerberatern optimieren wir die steuerliche Belastung.

Haben Sie weitere Anliegen?

Wir unterstützen Sie auch bei allen anderen Themen mit wirtschafts- und handelsrechtlichem Bezug. Im Wettbewerbs- und Kartellrecht beraten wir Sie in allen Fragen und unterstützen Sie in Verfahren vor Behörden und Gerichten. Wir helfen Ihnen, die datenschutzrechtlichen Vorschriften umzusetzen und unterstützen Sie bei der Erstellung von Verzeichnissen und Verträgen. Im Bereich des Immaterialgüterrechts (IP) helfen wir Ihnen beim Schutz einer Marke oder Ihrer Urheberrechte und bei Lizenz- und anderen Vereinbarungen. Ebenso unterstützen wir Sie bei Fragen rund um das Informationstechnologierecht (IT).

Ihre Ansprechpartner

Publikationen

Entscheidbesprechung: BGer 4A_387/2023 und 4A_429/2023, Einberufung der GV nach abgelaufener Amtsdauer des Verwaltungsrats – ein Urteil, das den Gerichten Arbeit beschert und in der Praxis zu Unsicherheit führt

AJP 2024

Seite 1258-1263

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Kommentar zu Art. 513-515a OR

in: Hochstrasser Michael/Tina Huber-Purtschert/Eva Maissen (Hrsg.), Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, 4. Aufl., Zürich 2023

Beiträge

05.02.2025

Wer beruft die Generalversammlung ein, wenn die Amtsdauer des Verwaltungsrates abgelaufen ist?

Aktiengesellschaften sollten die gesetzliche Pflicht, die Generalversammlung innert sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres durchzuführen (Art. 699 Abs. 2 OR), nicht auf die leichte Schulter nehmen. Was lange als blosse Ordnungsvorschrift galt und bei Nichteinhaltung kaum Konsequenzen hatte, hat…

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31.01.2024

Datenschutz im Handelsregister

Das Handelsregisteramt des Kantons Zürich ist bei von Amtes wegen vorgenommenen Eintragungen verpflichtet, sensible Daten, die für Handelsregistereintragungen nicht relevant sind, in den Handelsregisterakten zu schwärzen. Dies hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in einem Urteil vom 2. Febr…

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26.09.2022

Juristische Weiterbildungsveranstaltung am 31. Oktober 2022 „Aktuelle Gesetzesentwicklungen“

Mit der 8. juristischen Weiterbildungsveranstaltung von Schiller Rechtsanwälte wollen wir einen Überblick über aktuelle rechtliche Entwicklungen in verschiedenen Rechtsgebieten geben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen erfahren, was auf sie zukommt, und erkennen können, ob für sie Handlungsbe…

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