Wir finden die optimale Lösung.

Wir bieten Ihnen eine realistische Einschätzung der Rechtslage, unterstützen Sie bei aussergerichtlichen Verhandlungen und suchen einvernehmliche Lösungen. Wir begleiten Sie in allen Stadien eines Prozesses.

Wir vertreten in- und ausländische Unternehmen, Unternehmerinnen und Privatpersonen vor Behörden und Gerichten in der Schweiz sowie vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten.

Brauchen Sie anwaltliche Unterstützung in einem Gerichtsverfahren?

Wir unterstützen Sie in allen unseren Tätigkeitsgebieten, vom Arbeitsrecht über das weitere Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Luft- und Transportrecht, Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Erbrecht, Bau- und Immobilienrecht, Verwaltungsrecht, Submissionsrecht und Energierecht. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung der Rechtslage und begleiten Sie in allen Stadien eines Prozesses. Wir unterstützen Sie bei aussergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei und vertreten Sie vor Behörden und Gerichten. 

Stellen sich Fragen bei einer Betreibung oder in einem Konkursverfahren?

Wir unterstützen Sie in allen Stadien eines Betreibungs- und Konkursverfahrens, vom Betreibungsbegehren, über Rechtsöffnungsverfahren bis hin zu Pfändung oder Konkurseröffnung und vertreten Sie vor Behörden und Gerichten. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche treffen wir Sicherungs- und Vollstreckungsmassnahmen; wir helfen Ihnen bei einem Arrestbegehren oder bei Anfechtungsklagen.  

Sind Sie Partei in einem Schiedsverfahren?

Mehrere unserer Anwältinnen und Anwälte sind regelmässig als Schiedsrichter oder Parteivertreter in nationalen oder internationalen Schiedsverfahren tätig. Als Parteivertreter setzen wir uns dafür ein, Ihre Ansprüche durchzusetzen und unberechtigte Forderungen abzuwehren. 

Ihre Ansprechpartner

Publikationen

Kommentar zu Art. 36-39 ZPO (Klagen aus unerlaubter Handlung)

in: Spühler/Tenchio/Infanger (Hrsg.), Basler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Basel 2010

Kommentar zu Art. 25-28 GestG (Klagen aus unerlaubter Handlung)

in: Spühler/Tenchio/Infanger (Hrsg.), Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen, Basel 2001

Beiträge

17.01.2020

Aus dem Bundesgericht:

Die längere strafrechtliche Verjährungsfrist gemäss Art. 760 Abs. 2 OR findet auf den Abtretungsgläubiger gemäss Art. 260 SchKG keine Anwendung. Das Gesetz sieht an verschiedenen Stellen längere Verjährungsfristen vor, wenn ein privatrechtlicher Anspruch auf eine strafrechtliche Handlung zurückzufüh…

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07.11.2016

Kommentierte Musterklagen

Aus dem Schulthess Verlag ist eine Sammlung der 100 wichtigsten Klagen aus dem Privatrecht erschienen. Die kommentierten Musterklagen sind ab sofort im Handel erhältlich. In fünf Bänden kommentieren erfahrene Praktiker aus der ganzen Schweiz Klagemuster, inklusive vorsorglicher Massnahmen,…

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18.12.1984

Persönliches Erscheinen vor Gerichten – was heisst das für juristische Personen?

In Verfahren vor Schlichtungsbehörden, mitunter auch vor ordentlichen Gerichten wird häufig persönliches Erscheinen der Parteien verlangt. Bei natürlichen Personen ist klar, was das bedeutet. Sie müssen persönlich vor Gericht erscheinen, mit oder ohne Anwalt. Bei juristischen Personen ist die Frage…

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