Wir unterstützen Sie beim Bau.

Wir unterstützen Unternehmen, Planerinnen, Bauherren und die öffentliche Hand in allen Fragen des Bau- und Immobilienrechts – von der Idee über die Planung bis zur Erstellung und Inbetriebnahme des Objekts. Vertrauen Sie auf unsere Expertise.

Benötigen Sie Unterstützung beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken?

Wir prüfen für Sie die rechtlichen Grundlagen des Objekts und die Entwicklungsmöglichkeiten (Zonenkonformität, öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten), beurteilen den Grundstückkaufvertrag und begleiten Sie in Vertragsverhandlungen.  

Steht die Baubewilligung in Frage? 

In Verhandlungen mit Behörden und Nachbarn über die Bewilligung von Bauprojekten und über die Umnutzung von Grundstücken unterstützen wir Sie in Ihrem gewerblichen oder privaten Bauvorhaben in komplexen Situationen (u.a. Umweltschutz, Lärm, Altlasten, Bauen ausserhalb von Bauzonen, Denkmalschutz, Bauen in geschützten Ortsbildern) und führen für Sie verwaltungsinterne und gerichtliche Verfahren. 

Haben Sie Fragen zum Bauvertragsrecht?  

Wir stehen Ihnen bei der Prüfung, dem Entwerfen und der Verhandlung von Werkverträgen, TU/GU-Verträgen und Planerverträgen, bei Fragen in der Bauphase und Diskussionen nach Abschluss eines Bauprojekts (Abrechnungsdifferenzen, Bauhandwerkerpfandrecht, Mängel am Bau, Planungsfehler, Versicherungsfragen) beratend zur Verfügung und vertreten Sie vor Gericht. 

Ihre Ansprechpartner

Publikationen

Die Haftung für die Planung

in: Stöckli Hubert/Siegenthaler Thomas (Hrsg.), die Planerverträge, 2. Aufl., Zürich 2019

Seite 367-430

Beiträge

05.07.2022

Simon Bachmann neu im Gemeinderat von Stammheim

Simon Bachmann wurde am 27. März 2022 in den Gemeinderat von Stammheim im Zürcher Weinland gewählt. Er hat sein Amt am 1. Juli 2022 angetreten und steht dem Ressort Bau und Planung vor. Wir gratulieren unserem Partner zur Wahl und freuen uns, dass er seine Fähigkeiten und Kenntnisse im Baurecht…

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01.04.2021

Neuer Partner

Simon Bachmann ergänzt und verstärkt SCHILLER RECHTSANWÄLTE ab 1. April 2021 in den Bereichen öffentliches und privates Baurecht sowie Umweltrecht. Er berät und vertritt Bauunternehmer, Planer sowie Bauherren im Vertragsrecht, insbesondere im Bauvertragsrecht, sowie Verwaltungsbehörden, Unternehmen…

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19.09.2019

Nebenkosten im Mietvertrag über Wohn- und Geschäftsräume

Im Mietvertrag über Wohn- und Geschäftsräume vereinbaren die Parteien die Überlassung von Räumlichkeiten zum Gebrauch gegen Bezahlung eines Mietzinses. Grundsätzlich ist der Mietzins die einzige geschuldete Gegenleistung für die Überlassung der Sache. Durch besondere Vereinbarung kann der Vermieter…

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