Wir unterstützen nachhaltig.

Wir beraten Private, Unternehmen und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Behörden im Energie- und Elektrizitätsrecht.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Bau oder Betrieb einer elektrischen Anlage?

Wir unterstützen und beraten Sie in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Bau, dem Betrieb, dem Unterhalt (inklusive Sanierungen) und der Ausserbetriebsetzung von elektrischen Anlagen. 

Wir beantworten Ihre rechtlichen Fragen beim Bau einer Photovoltaikanlage. Wir entwerfen für Sie einen massgeschneiderten Vertrag, wenn Sie Ihr Dach für eine Photovoltaikanlage zu Verfügung stellen. Und auch bei speziellen Fragen wie der Erstellung von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Objekten beraten wir Sie pragmatisch.

Wir beantworten Ihre Fragen beim Errichten eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) oder zu einer lokalen Energiegemeinschaft (LEG) und arbeiten die Verträge hierfür aus. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie den Bau einer Transformatorenstation in einem Schutzgebiet, in der oder ausserhalb der Bauzone planen. Und ebenso unterstützen wir Sie bei allen Anliegen im Zusammenhang mit elektrischen Erzeugnissen bzw. der Produktesicherheit. 

Bei all diesen Themen beraten wir Sie bei der Planung und vertreten Sie in Einspracheverhandlungen, Plangenehmigungs- und anderen Verfahren vor Behörden und Gerichten.

Sie planen einen neuen Windpark oder eine einzelne Windenergieanlage und möchten dafür sorgen, dass diese möglichst rasch und unkompliziert realisiert werden?

Wir stehen Ihnen zur Seite, um Nachbarn, Verbände und Bewilligungsbehörden davon zu überzeugen, dass Ihre Anlage(n) die rechtlichen Vorgaben erfüllen und berechtigte Anliegen Dritter berücksichtigen. 

Sind gegen Ihr Bauvorhaben Einsprachen eingegangen?

Wir erläutern Ihnen die Rechtslage, zeigen mögliche Alternativen auf und helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Wir unterstützen Sie in der Verhandlung mit Einsprechenden und Behörden und vertreten Sie in den entsprechenden Verfahren, damit Sie Ihr Vorhaben möglichst rasch realisieren zu können.

Haben Sie als Behörde Fragen zum Elektrizitätsrecht?

Wir beantworten alle Ihre Rechtsfragen zum Elektrizitätsrecht in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, die sich Ihnen in Ihrer behördlichen Tätigkeit stellen.

Wir unterstützen Sie, wenn Sie den Zubau von erneuerbaren Energien in Ihrer Gemeinde fördern möchten und helfen Ihnen bei der Umsetzung und der Erstellung der Reglemente. 

Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach Lösungen und unterstützen Sie in Verhandlungen. Wir beraten und vertreten Sie in Enteignungs- oder Schätzungsverfahren beim Bau einer elektrischen Anlage und in allen anderen Verwaltungsverfahren. 

Führt Ihr Betrieb elektrische Installations- und Kontrollarbeiten aus?

Wir unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Installations- und Kontrollarbeiten. Auch bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungen helfen wir Ihnen, damit Sie in der Schweiz elektrische Installations- und Kontrollarbeiten ausführen können. 

Ihre Ansprechpartner

Publikationen

Allgemeine Installationsbewilligung, «Unterakkord» und Personalverleih

in: Bulletin electrosuisse 8/2012

Seite 79-81

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