Wir sind für Sie da. Langfristige Beziehungen zeigen uns Ihr Vertrauen.
Unsere Expertise
Unser Büro ist schwergewichtig in den folgenden Rechtsgebieten tätig:
Anwaltsrecht
Get detailsArbeitsrecht
Get detailsBau- und Immobilienrecht
Get detailsEnergie- und Elektrizitätsrecht
Get detailsErbrecht, Nachfolgeplanung und Stiftungen
Get detailsHaftpflichtrecht und Versicherungsrecht
Get detailsLuft- und Transportrecht
Get detailsMietrecht
Get detailsProzessführung, SchKG und Schiedsgerichtsbarkeit
Get detailsRegulatorisches
Get detailsSubmissionsrecht
Get detailsVertragsrecht
Get detailsVerwaltungs- und Gemeinderecht
Get detailsWettbewerbsrecht
Get detailsWirtschafts- und Handelsrecht
Get detailsAktuelles
24.06.2025
Sorgfaltspflichten eines Unternehmens, das zur Erfüllung seiner Tätigkeit ein Drittunternehmen beizieht:
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in einem kürzlich ergangenen Entscheid, dass Unternehmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Drittunternehmen beiziehen dürfen. Dabei müssen sie in der Auswahl, Instruktion und Überwachung die angemessene Sorgfalt anwenden. Nicht verlangt werden kann, dass sie nur mit…
Go to article15.04.2025
150 Jahre Schiller Rechtsanwälte
Schiller Rechtsanwälte feiern in diesem Jahr das Jubiläum zum 150. Jahr ihres Bestehens. Zumindest der Legende nach wurde unser Büro bereits im geschichtsträchtigen Jahr 1875 vom Alt-Stapi und Eisenbahnpionier Theodor Ziegler gegründet. Namhafte Anwälte und Anwältinnen haben unsere Kanzlei sei…
Go to article19.02.2025
Zivilprozessordnung: Ausgewählte Änderungen
Die schweizerische Zivilprozessordnung gilt seit dem Jahr 2011. Im Rahmen der Revision, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Rechtsprechung des Bundesgerichts berücksichtigt und einige Neuerungen eingeführt. Auf ausgewählte Änderungen wird im Folgenden näher eing…
Go to article05.02.2025
Wer beruft die Generalversammlung ein, wenn die Amtsdauer des Verwaltungsrates abgelaufen ist?
Aktiengesellschaften sollten die gesetzliche Pflicht, die Generalversammlung innert sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres durchzuführen (Art. 699 Abs. 2 OR), nicht auf die leichte Schulter nehmen. Was lange als blosse Ordnungsvorschrift galt und bei Nichteinhaltung kaum Konsequenzen hatte, hat…
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