8. November 2024

Der Regierungsrat möchte im Kanton Zürich grosse Windkraftanlagen ermöglichen, um die im Hinblick auf die Energiewende gesetzten Ziele zu erreichen. Er ist aufgrund der Vorgaben des Bundes zudem verpflichtet, im kantonalen Richtplan geeignete Gebiete für Windenergie festzulegen. 

Das Projekt zur Anpassung des Richtplans wurde im Sommer öffentlich aufgelegt. Bis Ende Oktober 2024 hatten alle Interessierten Gelegenheit, zur geplanten Änderung des Richtplans Einwendungen zu formulieren. Den Entscheid über den Eintrag der Gebiete im Richtplan fällt der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrats. 

Allerdings handelt es sich beim Richtplaneintrag nicht um einen rein politischen Prozess. Grundlage für den Eintrag von Windeignungsgebieten ist eine Interessenabwägung, welche den rechtlichen Vorgaben zu genügen hat. Dabei sind die in Frage stehenden Interessen zu bestimmen und diese Interessen in der Folge zu bewerten. Sowohl die Definition der Interessen als auch ihre Bewertung hat transparent und nachvollziehbar zu erfolgen.

Mit dem im Kanton Zürich gewählten Bewertungsansatz wurden die verschiedenen Interessen an der Nutzung durch Windenergie und die Interessen am Schutz der Gebiete mit einem Punktesystem taxiert. Das Vorgehen ermöglicht, die verschiedenen Gebiete einheitlich zu bewerten und stellt sicher, dass die Bewertungen der Gebiete vergleichbar sind. Zum Eintrag in den Richtplan vorgeschlagen werden vom Regierungsrat folglich diejenigen Gebiete, welche das beste Verhältnis zwischen Nutzungsinteressen und Schutzinteressen aufweisen. 

Eine fundierte Analyse der vom Regierungsrat vorgenommenen Bewertung der Interessen zeigt, dass diese noch Fragen aufwirft. Die Entwicklungen in diesem Verfahren dürfen weiter gespannt verfolgt werden. 

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