Revision im Erbrecht:
Nach jahrelangen Bemühungen treten am 1. Januar 2023 die neuen Bestimmungen im Erbrecht in Kraft. Das Erbrecht wird damit moderat an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Die wichtigste Änderung betrifft den Pflichtteilsschutz der gesetzlichen Erben. Detaillierte Informationen zur Revision finden Sie in unserem Newsletter. Ausserdem werden wir an unserem traditionellen Seminar vom 31. Oktober 2022 die wichtigsten Neuerungen erläutern.
Autorin
Dorothee Auwärter
Partnerin