1. juillet 2026

Am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat beschlossen, das Transparenzregistergesetz sowie die dazugehörige Verordnung per 1. Oktober 2026 in Kraft zu setzen. Damit führt die Schweiz ein neues Transparenzregister für Unternehmen ein. 

Zweck des Registers ist die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Es soll die Transparenz von Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen erhöhen und sicherstellen, dass die zuständigen Behörden jederzeit feststellen können, welche natürlichen Personen ein Unternehmen letztlich kontrollieren.

Für Unternehmen in der Schweiz ergeben sich daraus neue Pflichten. Sie müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren und die erforderlichen Informationen fristgerecht an das Transparenzregister melden. Verstösse gegen diese Pflichten können mit erheblichen Bussen sanktioniert werden.

Unternehmen sollten daher bereits jetzt die notwendigen Massnahmen einleiten. Dabei sind insbesondere folgende Handlungsschritte umzusetzen:

  • Prüfen, ob das Unternehmen vom neuen Transparenzregistergesetz erfasst wird. 
  • Die wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren und die relevanten Informationen einholen.
  • Das Unternehmen auf der Plattform EasyGov registrieren. 
  • Die erforderlichen Meldungen fristgerecht vornehmen. 
  • Sicherstellen, dass die gemeldeten Informationen laufend überprüft und bei Änderungen aktualisiert werden. 

In unserem ausführlichen Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zum neuen Transparenzregister.

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