Rückforderung von Kurzarbeitsentschädigung: Hohe Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung
Zahlreiche Schweizer Unternehmen haben aufgrund der US-Zollpolitik Kurzarbeit eingeführt oder stehen kurz vor der Voranmeldung. Die Erfahrung aus den Pandemiejahren zeigt, dass dabei einige Fallstricke bestehen, welche zu einer tieferen Entschädigung oder Rückforderungen führen können. Insbesondere die Anforderungen an eine betriebliche Arbeitszeitkontrolle haben sich in der Praxis als Stolperstein erwiesen. Bei der Einführung von Kurzarbeit drängt sich deshalb eine Prüfung und gegebenenfalls eine Anpassung des bisherigen Systems der Zeiterfassung auf. Unternehmen müssen muss für alle unter die Kurzarbeit fallenden Mitarbeiter eine täglich fortlaufende, zeitgleiche Arbeitszeiterfassung führen, die über die geleisteten Arbeitsstunden, die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden sowie über alle übrigen Absenzen Auskunft gibt. Das SECO prüft diese Voraussetzungen anlässlich nachträglicher Arbeitgeberkontrollen streng.
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