5. Juli 2022

Am 1. Januar 2023 treten im Aktienrecht zahlreiche neue Bestimmungen in Kraft. Es bringt insbesondere einer Flexibilisierung bei der Kapitalausstattung der Gesellschaft sowie bei der Durchführung von Verwaltungsratssitzungen und Generalversammlungen. Zudem werden die Aktionärsrechte gestärkt, und in den Leitungsgremium von zur ordentlichen Revision verpflichteten Gesellschaften müssen die Geschlechter angemessen verteilt sein. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Newsletter. Ausserdem werden wir an unserer traditionellen Weiterbildungsveranstaltung vom 31. Oktober 2022 die wichtigsten Revisionspunkte erläutern.

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