10. Januar 2014

Kaspar Schillers Aufsatz „Einwilligung in einen Interessenkonflikt?“ ist in der Schweizerischen Juristenzeitung (SJZ 2013, S. 576 ff.) erschienen.

Der Anwalt ist verpflichtet, das Mandat einzig und allein im Interesse des Klienten zu führen. Unterliegt er einem Interessenkonflikt, darf er ein Mandat nicht annehmen. Im Aufsatz untersucht Kaspar Schiller die kontrovers diskutierte Frage, ob der Klient verbindlich einwilligen kann, dass der Anwalt ein Mandat im Konflikt führt. Kaspar Schiller kommt zum Schluss, dass der Klient der Mandatsführung in einer Konfliktsituation gültig zustimmen kann, sofern kein direkter Konflikt besteht. Voraussetzung der Einwilligung des Klienten ist, dass er die Tragweite seiner Einwilligung beurteilen kann. Dabei spielt die Aufklärung des Anwalts eine bedeutende Rolle. Die Schweigepflicht kann eine ausreichende Aufklärung und damit eine Einwilligung des Klienten verhindern. Mandate mit Berührungspunkten zu gegenläufigen Interessen anderer, auf die der Anwalt, die Anwältin üblicherweise Rücksicht nehmen würde, sind immer heikel. Häufig ist es klüger, solche Mandate abzulehnen, auch wenn der Klient einwilligt und die Annahme und Führung des Mandats rechtlich zulässig sein mag.

Autor