13. April 2018

Der Brexit betrifft nicht nur Grossbritannien und die EU, sondern auch die Schweiz. Schweizerische Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit britischen Unternehmen unterhalten oder britische Produkte verwenden, sind gut beraten, sich bereits heute auf die möglichen Austrittsszenarien vorzubereiten.

Sollte der Brexit „weich“ ausfallen und Grossbritannien künftig einen ähnlichen Status wie die Schweiz oder die EWR-Staaten haben, wird sich an den Beziehungen zwischen der Schweiz und Grossbritannien vor­aussichtlich nicht viel ändern. Fällt der Brexit dagegen „hart“ aus, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und Grossbritannien. Grossbritannien wird dann ein Drittstaat wie jeder andere sein. Produkte aus Grossbritannien sind dann keine EU-Produkte mehr, sondern Produkte aus einem Drittstaat. Britische Dienstleister und Hersteller verfügen womöglich nicht mehr über die notwendigen EU-Zertifizierungen, können nicht mehr ohne Weiteres in der Schweiz anerkannt werden und kommen auch nicht mehr ohne Weiteres in den Genuss der Dienstleistungsfreiheit. Umgekehrt können schweizerische Produzenten und Dienstleister nicht davon ausgehen, dass ihre Produkte und Leistungen wie bisher ohne Weiteres nach Grossbritannien geliefert werden können. Selbst Unternehmen, die keine direkten Geschäftsbeziehungen zu Grossbritannien unterhalten, können betroffen sein, etwa wenn ihre Produkte Bestandteile von nach Grossbritannien exportierten Produkten sind oder die von ihnen importierten Produkte britische Bestandteile enthalten.

Es darf davon ausgegangen werden, dass die schweizerische Regierung versuchen wird, mit Grossbritannien staatsvertragliche Lösungen zu finden. Inwieweit dies gelingen wird, ist jedoch offen. Unklar ist, inwieweit die bilateralen Verträge CH/EU die Schweiz bei solchen Vertragsschlüssen einschränken. Noch nicht geklärt ist auch, ob ältere Staatsverträge mit Grossbritannien, die aufgrund der bilateralen Verträge CH/EU nicht mehr angewendet wurden, wieder ihre Wirkungen entfalten. Es empfiehlt sich, die künftigen Entwicklungen und Diskussionen aufmerksam zu verfolgen. Unternehmen, bei denen das Grossbritannien-Geschäft einen erheblichen Teil des Umsatzes ausmacht, sollten die rechtlichen Implikationen vertieft prüfen.

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