19.09.2019
Nebenkosten im Mietvertrag über Wohn- und Geschäftsräume
Im Mietvertrag über Wohn- und Geschäftsräume vereinbaren die Parteien die Überlassung von Räumlichkeiten zum Gebrauch gegen Bezahlung eines Mietzinses. Grundsätzlich ist der Mietzins die einzige geschuldete Gegenleistung für die Überlassung der Sache. Durch besondere Vereinbarung kann der Vermieter…
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