Arthur Frauenfelder
Arthur Frauenfelder berät und vertritt Gemeinden und Verwaltungsbehörden sowie in- und ausländische Unternehmen und Privatpersonen in den Gebieten Staats-, Verwaltungs- und Gemeinderecht, Submissionsrecht, öffentliches Arbeits-, Finanz- und Organisationsrecht, Polizeirecht, Politische Rechte, Gesetzgebung, Public Private Partnership und Staatskirchenrecht.
Geboren 1954, studierte Arthur Frauenfelder an der Universität Zürich (lic. iur. 1981). 1985 erwarb er das Anwaltspatent. Arthur Frauenfelder arbeitete als Auditor und juristischer Sekretär am Bezirksgericht Winterthur und war als angestellter Anwalt bei einer Rechtsschutzversicherung tätig. Ab 1987 arbeitete er als juristischer Mitarbeiter und Departementssekretär im Departement Sicherheit und Umwelt der Stadt Winterthur. Von 2000 bis 2016 war er gleichenorts Stadtschreiber und Rechtskonsulent des Stadtrats. Seit 2016 arbeitet Arthur Frauenfelder als Konsulent für Schiller Rechtsanwälte.
Arthur Frauenfelder spricht Deutsch, Englisch und Französisch sowie etwas Italienisch.
Arthur Frauenfelder gehört der Schweizerischen Konferenz der Staats- und Gemeindeschreiber (SKSG/CSSM) sowie dem Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsbeamte (VZGV) an. Er ist Mitglied des Zürcher Anwaltsverbands und des Schweizerischen Anwaltsverbands.