25. August 2017

Für den Rechtssuchenden stellt es eine grosse Erleichterung dar, dass das Handelsregister landesweit unter www.zefix.ch elektronisch einsehbar ist. Die Segnungen der Technik haben aber auch ihre Tücken. So mussten wir kürzlich feststellen, dass bei einem Klienten die Angaben völlig veraltet waren. Die Angaben zum Domizil und zu den zeichnungsberechtigten Personen waren falsch. Verantwortlich hierfür war ein Softwareupdate, das dazu führte, dass auf ein altes Dokument zugegriffen wurde. 

Die Lehre für den Rechtssuchenden ist, elektronischen Verzeichnissen nicht blind zu vertrauen. Für wichtige Rechtsgeschäfte sollte ein beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister verlangt werden. Es mag sich auch empfehlen, gelegentlich den eigenen Handelsregistereintrag auf dem Netz zu prüfen. In unserem Fall wurde der Fehler unverzüglich korrigiert, nachdem wir das Amt darauf hingewiesen hatten.

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