Die Europäische Datenschutzgrundverordnung kommt

Am 25. Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Auch viele Schweizer Unternehmen müssen die Verordnung einhalten, u.a. wenn sie Daten von in der EU ansässigen Personen bearbeiten. Betroffen ist zum Beispiel ein Schweizer Sportgeschäft, welches über seinen Online-Shop Ski an eine Person in Österreich verkauft.

Die EU-DSGVO hat zum Ziel, den Datenschutz natürlicher Personen zu stärken. So müssen Datenbearbeiter neu belegen können, dass sie Personendaten rechtmässig bearbeiten (Rechenschaftspflicht). Eine rechtmässige Datenbearbeitung setzt u.a. voraus, dass sie für die betroffene Person nachvollziehbar ist. So müsste beim Beispiel des Schweizer Sportgeschäfts der Online-Shop eine Datenschutzerklärung aufschalten. Um die Einhaltung der EU-DSGVO sicherzustellten, werden die Kompetenzen der Datenschutzbehörden in der EU erweitert. Für Ordnungswidrigkeiten sind zudem neu hohe Bussen vorgesehen.

Auch das schweizerische Datenschutzgesetz wird totalrevidiert. Die Vernehmlassung wurde bereits abgeschlossen und der Gesetzesentwurf dem Parlament zur Beratung übergeben. Nun kommt es aber zu einer Verzögerung, weil die Staatspolitische Kommission des Nationalrats vor Kurzem entschieden hat, zuerst nur über die Anpassungen zu beraten, die notwendig sind, um den Schengen-Verträgen nachzukommen. Erst in einem zweiten Schritt soll die Beratung über die Totalrevision des Datenschutzrechts folgen.

Der Entwurf der Totalrevision des schweizerischen Datenschutzgesetzes lehnt sich stark an die EU-DSGVO an. Deshalb ist davon auszugehen, dass Unternehmen, welche die EU-DSGVO einhalten, auch die Datenschutzvorgaben der künftigen Totalrevision erfüllen werden.

 

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