Ärger beim Fliegen lässt sich vermeiden

In diesen Wochen verabschieden sich viele in die Ferien - mit dem Auto, dem Zug oder dem Flugzeug. Doch was, wenn der Flug annulliert wird oder Verspätung hat?

Auf europäischer Ebene regelt die Passagierrechtsverordnung (Verordnung [EG] Nr. 261/2004) die Ansprüche der Passagiere bei Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung. Gestützt auf das bilaterale Luftverkehrsabkommen Schweiz - EU beansprucht die Verordnung auch Geltung in der Schweiz.

Heinrich Hempel und Michael Hochstrasser stellen in einem Gastbeitrag in der NZZ vor, welche Rechte den Flugpassagieren zustehen, die von einer Annullierung oder Verspätung betroffen sind (Beitrag in der NZZ vom 17. Juli 2018, S. 24).

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