Bundespatentgericht: Händler verantwortlich für Patentverletzung
Das Bundespatentgericht hat sich kürzlich zu den Sorgfaltspflichten eines Händlers geäussert. Danach muss ein Händler abklären, ob die von ihm vertriebenen Produkte Patente oder sonstige Schutzrechte verletzen. Dies gilt zumindest dann, wenn Anhaltspunkte für eine Verletzung von Schutzrechten bestehen. Unterlässt der Händler die notwendigen Abklärungen und verletzt das von ihm vertriebene Produkt ein Patent, ist er dafür verantwortlich und kann sich nicht auf den Schutz des guten Glaubens berufen. Im beurteilten Fall glich das vertriebene Produkt jenem einer bekannten Herstellerin, die ihre Erfindungen regelmässig patentieren lässt. Nach Auffassung des Bundespatentgerichts lag die Gefahr einer Patentverletzung auf der Hand. Daher wären Abklärungen durch den Händler erforderlich gewesen.
Das vom Händler vertriebene Produkt verletzte das Patent der Herstellerin. Der Händler war mangels Abklärungen für die Patentverletzung verantwortlich. Daher musste er einen Teil der Verfahrenskosten tragen, obwohl die Patentinhaberin die Verletzung nicht vorgängig abgemahnt hatte. Allerdings musste auch die Herstellerin einen Teil der Kosten tragen, weil sie ihr Begehren um Urteilspublikation zurückgezogen hatte.
(Entscheid des Bundespatentgerichts O2014_012 vom 23. September 2014 (rechtskräftig), Erwägung 5)