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Entscheidbesprechung: BGer 4A_507/2021, Gerichtsstandsklausel im Kleingedruckten einer E-Mail
AJP 2022
Seite 1260-1263
17.01.2020
Aus dem Bundesgericht:
Die längere strafrechtliche Verjährungsfrist gemäss Art. 760 Abs. 2 OR findet auf den Abtretungsgläubiger gemäss Art. 260 SchKG keine Anwendung. Das Gesetz sieht an verschiedenen Stellen längere Verjährungsfristen vor, wenn ein privatrechtlicher Anspruch auf eine strafrechtliche Handlung zurückzufüh…
Go to article07.11.2016
Kommentierte Musterklagen
Aus dem Schulthess Verlag ist eine Sammlung der 100 wichtigsten Klagen aus dem Privatrecht erschienen. Die kommentierten Musterklagen sind ab sofort im Handel erhältlich. In fünf Bänden kommentieren erfahrene Praktiker aus der ganzen Schweiz Klagemuster, inklusive vorsorglicher Massnahmen,…
Go to articleKommentar zu Art. 36-39 ZPO (Klagen aus unerlaubter Handlung)
in: Spühler/Tenchio/Infanger (Hrsg.), Basler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Basel 2010
Kommentar zu Art. 25-28 GestG (Klagen aus unerlaubter Handlung)
in: Spühler/Tenchio/Infanger (Hrsg.), Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen, Basel 2001
Was bringt uns die Justizreform?
in: Justizreform, Internationales Symposium vom 13. Juni 1998 am Bundesgericht
Der Anwendungsbereich des Widerspruchsverfahrens
Dissertation, Zürich 1986
Jurisdictional Conflicts in Federal Systems: A Comparative Study
LL.M. Thesis Harvard Law School, 1986
18.12.1984
Persönliches Erscheinen vor Gerichten – was heisst das für juristische Personen?
In Verfahren vor Schlichtungsbehörden, mitunter auch vor ordentlichen Gerichten wird häufig persönliches Erscheinen der Parteien verlangt. Bei natürlichen Personen ist klar, was das bedeutet. Sie müssen persönlich vor Gericht erscheinen, mit oder ohne Anwalt. Bei juristischen Personen ist die Frage…
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